Die Niederlande sind nur einen Steinwurf entfernt
Die niederländisch-deutsche Grenze liegt von unseren Standorten nur einen Steinwurf entfernt. Durch zahlreiche grenzüberschreitende Mandate haben wir in den vergangenen Jahren enge Kontakte zu unserem Nachbarland aufgebaut. Auf dieser Basis beraten wir niederländische Unternehmen, die sich diesseits des Grenzsteins niederlassen möchten, ebenso wie deutsche, die Standorte in den Niederlanden aufbauen wollen. Um ihre Belange kümmern wir uns kompetent und professionell – und das häufig auch über die üblichen Leistungen hinaus. Die gesamte Korrespondenz und Kommunikation bieten wir zudem bei Bedarf in niederländischer Sprache an.
Unsere Leistungen auf einen Blick
- internationale Steuerberatung
- Beratende Unterstützung bei der grenzüberschreitenden Gründung von Gesellschaften
- Vertretung gegenüber Ämtern und Finanzbehörden
- Detaillierte Kenntnis der Doppelbesteuerungsabkommen
- Unterstützung bei Bank- oder Behördengesprächen
- Zusätzliche Serviceleistungen, wie z.B. Unterstützung beim Abschluss von Miet- oder Leasingverträgen
- Office-Dienstleistungen
- Korrespondenz in niederländischer Sprache
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Für niederländische Unternehmen in Deutschland
Wenn ein niederländisches Unternehmen in Deutschland tätig werden möchte – sei es durch eine Niederlassung, eine deutsche Tochtergesellschaft oder grenzüberschreitende Lieferungen – entstehen schnell steuerliche Folgefragen. Wir unterstützen Sie bei:
- Wahl der geeigneten Rechtsform in Deutschland (GmbH, Zweigniederlassung, Betriebsstätte)
- Steuerlicher Erfassung beim deutschen Finanzamt
- Umsatzsteuerlichen Themen – innergemeinschaftliche Lieferungen, Reverse-Charge, OSS-Verfahren
- Vermeidung der Doppelbesteuerung gemäß DBA Deutschland–Niederlande
- Lohnabrechnung für in Deutschland eingesetzte Mitarbeiter
- Optimierung durch Salary-Split Lösungen
Für deutsche Unternehmen in den Niederlanden
Für deutsche Mandanten mit Tätigkeiten in den Niederlanden begleiten wir typische Fragestellungen wie:
- Prüfung, ob in den Niederlanden eine Betriebsstätte begründet wird
- Gewinnabgrenzung zwischen deutschem Stammhaus und niederländischer Betriebsstätte
- Behandlung von Geschäftsführer-Gehältern und Dividenden nach DBA
- Umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Lieferungen und Dienstleistungen
- Beratung bei Bank- oder Behördengesprächen in den Niederlanden
Für Themen, die niederländisches Steuerrecht im Detail betreffen, arbeiten wir mit unseren Partnerkanzleien in den Niederlanden zusammen, die wir auf unserer Netzwerk-Seite aufführen.
Häufige Fragen zur grenzüberschreitenden Beratung
Wann entsteht eine Betriebsstätte im Ausland?
Eine Betriebsstätte im Sinne des DBA Deutschland–Niederlande entsteht typischerweise bei einer festen Geschäftseinrichtung, durch die ein Unternehmen ganz oder teilweise seine Tätigkeit ausübt – zum Beispiel Zweigniederlassungen, Bauausführungen ab einer bestimmten Dauer oder einen ständigen Vertreter. Die exakte Prüfung ist immer einzelfallabhängig.
Wie wird Doppelbesteuerung vermieden?
Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Niederlande regelt, welcher Staat das Besteuerungsrecht für welche Einkünfte hat. Je nach Einkunftsart greift die Freistellungs- oder die Anrechnungsmethode. In der Praxis ist entscheidend, dass Mandanten die richtigen Nachweise (z. B. Ansässigkeitsbescheinigung) zeitgerecht beibringen.
Können Sie auch die Korrespondenz mit der Belastingdienst führen?
Für formale niederländische Steuerverfahren arbeiten wir mit unseren niederländischen Partnerkanzleien zusammen, die vor Ort zugelassen sind. Für alle Korrespondenz auf der deutschen Seite – inklusive in niederländischer Sprache zwischen uns und Ihnen – sind wir Ihre direkten Ansprechpartner.
Wie hoch ist die deutsche Körperschaftsteuer im Vergleich zur niederländischen Vennootschapsbelasting?
Die deutsche Körperschaftsteuer beträgt aktuell 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag (ab dem Jahre 2027 bis 2030 auf 10% sinkend), hinzu kommt die Gewerbesteuer je nach Gemeinde. Die niederländische Vennootschapsbelasting hat einen gestaffelten Tarif. Welcher Standort steuerlich günstiger ist, hängt vom konkreten Geschäftsmodell ab – eine Pauschalantwort ist seriös nicht möglich.