Sie suchen einen Steuerberater in Kempen? In der Schorndorfer Straße 17, wenige Minuten von der historischen Altstadt entfernt, ist unser Kempener Büro Anlaufstelle für Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen aus Kempen und dem nördlichen Kreis Viersen. Als Teil der Kanzlei Ley Beyel Hoff Hellmann (LBH²) bieten wir Ihnen hier das vollständige Leistungsspektrum einer modernen Steuerberatung – verbunden mit der persönlichen Nähe, die eine kleinere Stadt wie Kempen ausmacht.
Unser Standort in Kempen arbeitet bewusst nach einem klaren Termin-Prinzip: Montag bis Freitag sind wir vormittags von 08:00 bis 13:00 Uhr für Sie da. Ein Vormittag, ein Termin, eine Frage richtig durchgesprochen – das ist die Idee. Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach individueller Absprache möglich; viele unserer Mandate laufen ohnehin zu einem großen Teil digital.
Für wen wir als Steuerberater in Kempen arbeiten
Unser Kempener Mandantenkreis ist vielfältig. Was die meisten unserer Mandate verbindet, ist nicht die Branche, sondern die Erwartung an die Zusammenarbeit: persönlich, zuverlässig und ohne unnötige Komplikation.
- Inhabergeführte Unternehmen aus Kempen und Umgebung – vom Einzelunternehmen über die GmbH bis zum größeren Mittelständler
- Freiberufler und Selbstständige mit Praxis, Büro oder Atelier im Kempener Stadtgebiet
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die ihre Gründung steuerlich und betriebswirtschaftlich auf eine solide Basis stellen wollen
- Privatpersonen aus Kempen mit Beratungsbedarf rund um Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer oder Immobilien
Was Sie in Kempen bei uns erwarten können
Persönliche Beratung statt durchgereichter Mandate
In unserem Kempener Büro sprechen Sie nicht mit einer Hotline und nicht mit einer wechselnden Bearbeitung. Sie haben feste Ansprechpartner, die Ihre Akte und Ihre Geschichte kennen. Für viele unserer Mandanten in Kempen ist genau das der Grund, warum sie zu uns gewechselt sind – oder bereits seit Jahren bei uns geblieben sind.
Konzentriertes Arbeiten am Vormittag
Die Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr sind kein Provisorium, sondern Teil unserer Arbeitsweise. Sie schaffen die Voraussetzung für Termine, in denen wir uns wirklich auf Ihr Anliegen einlassen können. Wer einen Vormittagstermin in Kempen vereinbart, bekommt unsere ungeteilte Aufmerksamkeit.
Eingebunden in eine größere Kanzlei
Trotz persönlicher Atmosphäre stehen Ihnen alle Spezialisierungen und Kapazitäten der Gesamtkanzlei zur Verfügung. Geht es um eine Unternehmensnachfolge, eine grenzüberschreitende Konstellation oder einen komplexen Lohnabrechnungsfall, holen wir die zuständigen Kolleginnen und Kollegen unserer anderen Standorte hinzu – ohne dass Sie den Ansprechpartner wechseln müssen.
Unsere Leistungen in Kempen
An unserem Kempener Standort bieten wir das vollständige LBH²-Leistungsspektrum. Eine Auswahl der Themen, die in Kempen typischerweise anfallen:
Steuerberatung
Von der laufenden Steuerdeklaration über die Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahmen-Überschussrechnungen bis zur Begleitung von Betriebsprüfungen und Einsprüchen gegen Steuerbescheide. Auch bei steuerlichen Sonderfragen – Erbschaft, Schenkung, Wegzug, Immobilienübertragung – sind wir in Kempen Ihre Ansprechpartner.
Finanz- und Lohnbuchhaltung
Wir übernehmen Ihre laufende Buchhaltung und Lohnabrechnung – von der klassischen Entgeltabrechnung bis zu komplexen Fällen wie Baulohn. Die Belegabgabe ist klassisch im Pendelordner, gescannt oder vollständig digital über DATEV Unternehmen Online möglich.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Investitionsentscheidung, Liquiditätsplanung, Umstrukturierung: Wenn unternehmerische Entscheidungen anstehen, die mehr als nur die laufende Steuer betreffen, sortieren wir mit Ihnen gemeinsam die Zahlen und entwickeln Entscheidungsgrundlagen.
Unternehmensnachfolge
Eine geplante Unternehmensübergabe gehört zu den wichtigsten Entscheidungen im Unternehmerleben. Als ausgewiesene Fachberatung für Unternehmensnachfolge – mit Lucas Hoff als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) – begleiten wir Sie strategisch, steuerlich und im Verfahren.
Anfahrt und Kontakt
Sie finden uns in der Schorndorfer Straße 17, zentral in Kempen gelegen. Vor Ort und in unmittelbarer Nähe stehen Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Adresse: Schorndorfer Straße 17, 47906 Kempen
Telefon: +49 (0) 2152 894 59 60
Fax: +49 (0) 2152 8 945 96 90
E-Mail: Kempen@lbh2.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
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Mehr InformationenHäufige Fragen an Ihren Steuerberater in Kempen
Warum hat das Kempener Büro nur vormittags geöffnet?
Die Öffnungszeiten von 08:00 bis 13:00 Uhr sind bewusst gewählt: Sie ermöglichen es uns, am Vormittag konzentriert Termine zu führen und am Nachmittag die anschließenden Arbeiten ohne Unterbrechung zu erledigen. Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich, und unsere Standorte in Grefrath und Viersen sind ganztags besetzt.
Bin ich an den Standort Kempen gebunden, wenn ich hier Mandant werde?
Nein. Unsere drei Büros in Kempen, Grefrath und Viersen gehören zur selben Kanzlei und arbeiten standortübergreifend. Sie wählen Ihren Hauptansprechpartner; wann immer es sinnvoll ist, ziehen wir Spezialisierungen aus den anderen Standorten hinzu.
Kann ich auch ohne persönlichen Termin in Kempen Mandant werden?
Ja. Viele unserer Mandate laufen überwiegend digital über DATEV Unternehmen Online sowie per E-Mail und Telefon. Ein persönliches Kennenlernen ist trotzdem empfehlenswert – entweder in unserem Kempener Büro oder, je nach Lage, an einem unserer anderen Standorte.
Welche Gebühren fallen für eine Steuerberatung in Kempen an?
Die Vergütung von Steuerberatern in Deutschland richtet sich bundeseinheitlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie hängt von Gegenstandswert, Komplexität der Aufgabe und Zeitaufwand ab. Für laufende Buchhaltungs- oder Lohnabrechnungsmandate werden häufig zusätzlich Pauschalvereinbarungen getroffen. Den voraussichtlichen Rahmen klären wir vor Mandatsbeginn offen mit Ihnen.
Ich möchte zu LBH² in Kempen wechseln. Wie geht das?
Ein Wechsel des Steuerberaters ist in Deutschland jederzeit möglich. Sie erteilen uns eine schriftliche Vollmacht, mit der wir die Übergabe der Unterlagen von Ihrem bisherigen Berater organisieren und Ihre Stammdaten beim Finanzamt anpassen. Für Sie selbst entsteht in der Regel sehr wenig Aufwand.