Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge mit Weitblick gestalten

Die Übergabe eines Unternehmens gehört zu den wichtigsten Entscheidungen im Unternehmerleben. Sie betrifft nicht nur Zahlen, Verträge und Steuern, sondern auch Verantwortung, Werte und die Zukunft von Mitarbeitenden, Familie und Geschäftspartnern. Mit einer durchdachten Unternehmensnachfolge sichern Sie den Fortbestand Ihres Lebenswerks und schaffen gleichzeitig eine stabile Grundlage für die nächste Generation.

Wir von LBH2 begleiten Unternehmerinnen und Unternehmer in Kempen, Grefrath, Viersen und Umgebung bei allen Fragen rund um die Unternehmensnachfolge – strategisch, steuerlich und menschlich.

Fachberater Unternehmensnachfolge

Frühzeitig planen, Risiken vermeiden

Eine erfolgreiche Nachfolge entsteht nicht über Nacht. Sie braucht eine klare Strategie, belastbare Zahlen und eine vorausschauende steuerliche Gestaltung. Wer frühzeitig handelt, vermeidet unnötige Steuerbelastungen, Konflikte und Zeitdruck.

Wir unterstützen Sie dabei,

Unser Ziel: Eine individuelle Nachfolgeregelung, die wirtschaftlich sinnvoll, steuerlich optimiert und langfristig tragfähig ist.

Ihr Ansprechpartner: Fachberater für Unternehmensnachfolge

Lucas Hoff begleitet Sie persönlich durch den gesamten Nachfolgeprozess – vom ersten Impuls bis zur erfolgreichen Übergabe. Als Fachberater für Unternehmensnachfolge verbindet er steuerliches Know-how mit unternehmerischem Verständnis.

„Eine gute Unternehmensnachfolge beginnt nicht mit dem Vertrag, sondern mit einer klaren Strategie. Wer früh plant, schafft Sicherheit für sich, die Familie und das Unternehmen.“
Lucas Hoff, Fachberater für Unternehmensnachfolge

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Individuelle Lösungen statt Standardkonzepte

Jede Unternehmensnachfolge ist anders. Deshalb entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die zu Ihrer persönlichen Situation, Ihrer Branche und Ihren Zielen passt.

Typische Nachfolgeszenarien:

Wir betrachten dabei nicht nur steuerliche Aspekte, sondern auch Finanzierung, rechtliche Rahmenbedingungen und persönliche Ziele.

Ganzheitliche Begleitung – von der Analyse bis zur Umsetzung

Unsere Leistungen rund um die Unternehmensnachfolge:

Eine gut geplante Unternehmensnachfolge schafft Klarheit, Sicherheit und Perspektiven. Lassen Sie uns gemeinsam den passenden Weg für Ihr Unternehmen entwickeln.

Sprechen Sie mit Lucas Hoff über Ihre individuelle Nachfolgestrategie – und starten Sie rechtzeitig in eine sichere Unternehmenszukunft.

Häufige Fragen zur Unternehmensnachfolge

Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?

Empfohlen wird ein Vorlauf von fünf bis zehn Jahren. Steuerliche Gestaltungsspielräume – etwa beim Anwenden von Freibeträgen oder Verschonungsregeln – entfalten sich vor allem dann, wenn frühzeitig geplant wird. Wer erst kurz vor der Übergabe beginnt, schränkt die Optionen erheblich ein.

Bei der familieninternen Nachfolge stehen oft Schenkung, vorweggenommene Erbfolge und das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht im Vordergrund, einschließlich der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Bei der externen Nachfolge (Verkauf an Mitarbeitende, Investoren oder externe Nachfolger) sind Unternehmensbewertung, Kaufpreisgestaltung und Vertragswerk zentral. Beide Wege können auch kombiniert werden.

Der Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) ist eine vom Deutschen Steuerberaterverband ausgewiesene Spezialqualifikation. Sie setzt umfangreiche Praxiserfahrung und eine prüfungsbasierte Weiterbildung voraus. Bei LBH² ist Lucas Hoff in dieser Funktion benannt.

Bei Übertragungen zu Lebzeiten (Schenkung) oder im Erbfall greift die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Für Betriebsvermögen sieht das Gesetz Verschonungsregelungen vor, die unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche Steuerentlastungen ermöglichen. Bei einem Verkauf entstehen typischerweise Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer auf den Veräußerungsgewinn – abhängig von Rechtsform und Haltedauer.

Es gibt verschiedene anerkannte Bewertungsmethoden: das Ertragswertverfahren, das vereinfachte Ertragswertverfahren (steuerrechtliches Standardverfahren) und das Multiplikatorverfahren (z.B. EBIT-Verfahren). Welches Verfahren angemessen ist, hängt von Größe, Branche und Anlass der Bewertung ab. Bei strittigen oder hochwertigen Fällen ist ein gesondertes Bewertungsgutachten sinnvoll.

Bei einem Betriebsübergang gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB grundsätzlich auf den Übernehmer über. Mitarbeitende haben in vielen Fällen Informations- und Widerspruchsrechte. Diese Aspekte sollten frühzeitig mitgeplant werden, um Unsicherheit im Team zu vermeiden.

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