Die Steuer-Experten aus der Nachbarschaft
Als grenznahe Steuerberatungskanzlei am linken Niederrhein betreuen wir seit vielen Jahren Mandantinnen und Mandanten aus den Niederlanden, Belgien und Luxemburg, die in Deutschland tätig sind oder werden möchten. Die direkte Nähe zur deutsch-niederländischen Grenze, das niederländischsprachige Team rund um Steuerberater Christoph Ley und unser etabliertes Netzwerk an Partnerkanzleien in der Benelux-Region machen uns zu einem natürlichen Ansprechpartner für diese Mandate.
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Für wen wir arbeiten
Typische Konstellationen, die wir betreuen, sind:
- Niederländische, belgische oder luxemburgische Unternehmen, die eine deutsche Tochtergesellschaft oder Niederlassung gründen möchten
- Benelux-Unternehmen, die Lieferungen oder Dienstleistungen in Deutschland erbringen und steuerlich erfasst werden müssen
- Privatpersonen aus der Benelux-Region, die in Deutschland eine Immobilie erwerben, ein Erbe antreten oder einen Wohnsitz begründen
- Grenzgänger und Pendler mit Tätigkeit in Deutschland und Wohnsitz in der Benelux-Region
Unsere Leistungen für Sie
Wir beraten zur geeigneten deutschen Rechtsform (GmbH, Zweigniederlassung oder Betriebsstätte), übernehmen die steuerliche Anmeldung beim deutschen Finanzamt und begleiten Sie bei den notwendigen Schritten von der Eintragung bis zum Aufnehmen der operativen Tätigkeit.
Für Ihre deutsche Gesellschaft übernehmen wir die laufende Finanzbuchhaltung, die Erstellung der Jahresabschlüsse, alle deutschen Steuererklärungen sowie die Lohnabrechnung für Ihre in Deutschland beschäftigten Mitarbeitenden.
Wir klären die umsatzsteuerliche Behandlung Ihrer Lieferungen und Dienstleistungen – von der innergemeinschaftlichen Lieferung über das Reverse-Charge-Verfahren bis zum OSS-Verfahren bei B2C-Lieferungen in andere EU-Länder.
Auf Basis des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Ihrem Herkunftsland strukturieren wir Ihre Tätigkeit so, dass Doppelbesteuerung vermieden und das Besteuerungsrecht eindeutig zugeordnet ist.
Wir vertreten Sie gegenüber dem deutschen Finanzamt und anderen Behörden und begleiten Sie bei Bank- oder Behördengesprächen – auf Wunsch in niederländischer Sprache.
Unser Netzwerk in der Benelux-Region
Für Themen, die ausschließlich das Steuerrecht Ihres Herkunftslandes betreffen, arbeiten wir mit etablierten Partnerkanzleien in den Niederlanden zusammen. Eine Übersicht unserer Partner finden Sie auf unserer Netzwerk-Seite. So erhalten Sie aus einer Hand sowohl die deutsche als auch die niederländische steuerliche Begleitung.
Häufige Fragen
Müssen wir uns auf Deutsch verständigen?
Nein. Steuerberater Christoph Ley und weitere Teammitglieder sprechen Niederländisch. Die Kommunikation und Korrespondenz kann auf Wunsch vollständig in niederländischer Sprache erfolgen. Hilfsweise natürlich auch in englischer Sprache.
Brauchen wir auch in unserem Heimatland einen Berater?
Für die rein niederländischen, belgischen oder luxemburgischen Steuerpflichten benötigen Sie eine vor Ort zugelassene Kanzlei. Wir koordinieren bei Bedarf die Zusammenarbeit mit unseren Partnerkanzleien in der Benelux-Region, sodass Sie nur einen zentralen Ansprechpartner haben. Gerne helfen Ihnen unsere Benelux-Partner ebenfalls mit einer zweiten Meinung, sofern Ihr bisheriger Steuerberater nicht über die nötige Erfahrung in der grenzüberschreitenden Beratung verfügt.
Wie schnell kann eine deutsche GmbH gegründet werden?
Die zeitliche Umsetzung hängt vom konkreten Ablauf ab (Notartermin, Einzahlung des Stammkapitals, Handelsregistereintragung). Üblich sind einige Wochen von der ersten Beratung bis zur einsatzbereiten Gesellschaft. Schon vor der Eintragung können wir bei der steuerlichen Anmeldung unterstützen.
Was kostet die Begleitung durch LBH²?
Die Vergütung richtet sich nach der deutschen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängt von Umfang und Komplexität Ihrer Tätigkeit ab. Wir besprechen den voraussichtlichen Rahmen vor Mandatsbeginn offen mit Ihnen.